Akademisierung im Rettungsdienst

Das Bündnis Pro Rettungsdienst zur geplanten Akademisierung von Notfallsanitäter/innen und zur Substitution notärztlicher Leistungen (9. Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission)

Die von der Regierungskommission erarbeiteten und im letzten Jahr veröffentlichten Vorschläge zur Reform des Rettungsdienstes in Deutschland sieht das Bündnis Pro Rettungsdienst insgesamt als richtungsweisend an. 

In den Empfehlungen wird auch eine (Teil-) Akademisierung von Rettungsfachpersonal angesprochen. Das Bündnis unterstützt ausdrücklich Studiengänge zu ergänzenden Arbeitsfeldern sowie beispielsweise zum Rettungsdienstmanagement oder zur rettungsdienstlichen Pädagogik. 

Akademische Qualifikationen können den Notfallsanitätern, die in der Notfallrettung bleiben wollen, entscheidende Karriere- und Entwicklungsperspektiven bieten. Allerdings sollte dazu eine Vereinheitlichung und Strukturierung mit festgelegten curricularen Inhalten stattfinden, so dass die Studiengänge in wesentlichen Merkmalen vergleichbar sind und dem Rettungsfachpersonal und den Rettungsdienstplanern die Einordnung erleichtert wird.

In den Empfehlungen zur Kompetenzausweitung der Notfallsanitäter fokussiert die Regierungskommission einseitig auf Bachelor- und Masterstudiengänge mit der Absicht der Substitution des Notarztes. Dies allein erscheint uns nicht zielführend. 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt verfügen Notfallsanitäter bei kompletter Ausnutzung der Delegationsmöglichkeiten für Maßnahmen und Medikamentengabe im Rahmen des Pyramidenprozesses über eine breite Palette an Möglichkeiten zur Patientenbehandlung.  Die Regierungskommission stellt heraus, dass eine Ausweitung der Befugnisse von Notfallsanitätern durch Generaldelegation möglich ist. Mit der Einführung heilkundlicher Befugnisse im § 2a des Notfallsanitätergesetzes sowie der Öffnung des Betäubungsmittelgesetzes wurden weitere Möglichkeiten geschaffen. Durch deren konsequente Umsetzung würden aus Sicht des Bündnisses bereits jetzt die ärztlichen Ressourcen deutlich weniger und somit nur bei Bedarf eingesetzt werden müssen.

Dagegen wird die mögliche Einführung von Studiengängen zur medizinischen Kompetenzausweitung mit dem Ziel der Substitution des Notarztes bis zum verbreiteten Einsatz von Absolventen keinerlei Wirkung auf die aktuellen Probleme im Rettungsdienst entfalten. Zudem ist ungewiss, in welchem Zeitraum eine ausreichende Anzahl von Studienplätzen und Studierenden für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. In Frage steht in diesem Zusammenhang auch, ob die angedachten Studiengänge allein geeignet sind, diejenigen kritischen Fähigkeiten, die für eine Kompetenzausweitung jenseits der Umsetzung des Pyramidenprozesses notwendig wären, überhaupt zu vermitteln.

Daher sollte der jetzt bestehende Spielraum zunächst vollständig ausgenutzt und die damit verbundenen Kompetenzübertragungen an Notfallsanitäter konsequent weitergeführt werden.

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