Forderung einer Reform der Notfallversorgung

Der Rettungsdienst kann nicht ohne eine gemeinsame Reform der Notfallversorgung verbessert werden

Punktuelle Nachbesserungen bringen keine Verbesserung. Ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sind gleichberechtigte Säulen der Notfallversorgung, die nur ganzheitlich reformiert werden können.

Das BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST fordert daher unter anderem, durch die technische Zusammenführung der Notrufnummern 112 und 116117 eine Vereinfachung für Hilfe suchende, medizinische Laien zu schaffen. Standardisierte Notrufabfragen und Telefonreanimation sind ebenso verpflichtend einzurichten wie die Option, nicht lebensbedrohliche Hilfeersuchen an die 116117 weiterleiten zu können und durch Gesundheitsberatung und Hausbesuche unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden.

Bündnis
Pro-Rettungsdienst

Eine Strukturreform und eine neue Planung der Notfallversorgung sind notwendig. Die Gefahr ist groß, dass der Rettungsdienst bei der anstehenden Krankenhausstrukturreform erneut, aber unzureichend mit geregelt wird. Das BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST fordert, bei den notwendigen Reformen alle Akteure der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung in Deutschland zu beteiligen.

Eine Lobby in der Politik haben die in der Notfallversorgung Tätigen kaum. Das BÜNDNIS PRO RETTUNGSDIENST hat sich zu diesem Zweck am 27. Oktober 2022 in Frankfurt am Main gegründet. 

  • Björn Steiger Stiftung
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V.
  • Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG)
  • Deutsche Gesellschaft für Rettungswissenschaften e.V.
  • Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V.
  • Falck Rettungsdienst und Krankentransport GmbH
  • Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
  • opta data Zukunfts-Stiftung gGmbH

Politische Forderungen Rettungsdienst

Struktur
  • Rettungsdienst als relevanter Bestandteil des Gesundheitswesens anerkennen – Er kann mehr als nur Beförderung und muss auch als solcher gewürdigt werden. (Medizinische Leistung und Qualitätsvorgaben müssen in das SGB 11).
  • Strukturreform des Gesundheitswesens und Planung der Notfallversorgung unter Beteiligung des Rettungsdienstes (ambulant, stationär, rettungsdienstlich).
  • Systematische Auswertung und Veröffentlichung rettungsdienstlich vorhandener Struktur- und Prozessdaten – Qualitätssichernde Auswertung unter wissenschaftlicher Begleitung, gesetzlich regeln.
  • Bildung einer „ständigen Konferenz“ mit allen Beteiligten.

Allgemein
  • Patientenströme steuern und geeignete Hilfsangebote schaffen – Aufbau eines flächendeckenden und transparenten (niederschwelligen) Netzes von Angeboten der ambulanten Akutversorgung.
  • Patientenberatung ermöglichen – Ärztliche Beratung bereits bei Erstkontakt mit der anrufannehmenden Stelle ermöglichen
  • Eigenverantwortliches Handeln aller am Rettungsdienst Beteiligten stärken
  • Befugnisse und Tätigkeiten der ÄLRD vereinheitlichen
  • Schaffung von Netzwerken mit 24/7 erreichbaren Palliativteams, Pflegedienste, Streetworker, Sozialarbeiter, Liegendtaxen, etc.pp.
  • Gezielter Einsatz von Notärzten: Innen und Notfallsanitäter: Innen dort wo wirklich notwendig nach einheitlichen Standards

Leitstelle
  • Gemeinsame Leitstellen für die Nummern 112 und 116117 mit abgestimmten standardisierten Notrufabfragen, Telefonreanimation verpflichtend einführen, Low Code Bereiche abdecken.
  • Erhalt der Integrierten Leitstellen von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz als Kernbestandteil der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr.
  • Schaffung einer bundesweit einheitlichen Qualifikation für die Mitarbeitenden in den Leitstellen und Servicezentralen der Kassenärztlichen Vereinigung.
  • Bundeseinheitlicher Indikationskatalog für alle an der Notfallversorgung Beteiligten.
  • Dispositionsrecht der anrufannehmenden Stelle gegenüber niedergelassenen Ärzten im Bereitschaftsdienst (taktisches Weisungsrecht).
  • Etablierung der Telenotfall- und Teleallgemeinmedizin und verbindliche Installierung in den Leitstellen.
  • Zusammenlegung von Leitstellenbereichen und Abschaffung von Ein-Mann Leitstellen mit Größenbereichen von mind. 500.000 Einwohnern.
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